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AGB

1. Geltung der Bedingungen
1.1 Für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Firma dekopol Raumausstatter F. Uwe Jahn e.K. (im Folgenden Auftragsnehmer genannt) gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen.
1.2 Besondere Vereinbarungen und Nebenabreden erlangen nur Gültigkeit, wenn sie von dem Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden. Im übrigen gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Soweit nachstehend nichts anderes vereinbart ist, gilt die VOB/Teil B in jeweils neuster Fassung. Nachrangig gilt das Werkvertragsrecht des BGB.

2. Zahlungsbedingungen
2.1 Sofern keine konkrete Zahlungsfrist gesetzt wird, erfolgt die Abrechnung der vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Vorschusszahlungen zu verlangen.
2.2 Entsprechendes gilt für die Abrechnung von Auslagen, Spesen, Vergütungen für Drittunternehmen oder sonstige Ausgaben, welche der Auftragnehmer im Rahmen der Erfüllung des Auftrages aufzuwenden hatte.
2.3 Kommt der Auftraggeber mit den Zahlungen in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, im Rahmen des gesetzlichen Zurückbehaltungsrechtes weitere Leistungen zu verweigern. Die Geltendmachung von Schadenersatz bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten.
2.4 Alle Rechnungen sind jeweils nach Erhalt rein Netto zahlbar. Jede andere Zahlungsart bedarf ausdrücklicher Vereinbarung.
2.5 Alle vom Auftragnehmer genannten Angebote und Vertragspreise sind Nettopreise, wenn nicht im Angebot der Mehrwertsteuerbetrag extra ausgewiesen wurde. Die Mehrwertsteuer ist vom Auftraggeber jeweils in gesetzlicher Höhe zu leisten.

3. Leistungen
3.1 Der Auftragnehmer bringt Leistungen im Bereich der Inneneinrichtung und des Innenraumdesigns sowie an Außenfassaden wie z. B. Sonnenschutz, Garagentore, Rolläden, o.ä..
3.2 Andere als die vorstehenden Leistungen können zusätzlich, auch mündlich vereinbart werden. Für die Wirksamkeit mündlicher Vereinbarungen ist die schriftliche Bestätigung durch den Auftragnehmer erforderlich.
3.3 Der Auftragnehmer garantiert die fachlich korrekte Ausführungen der Leistungen in gewöhnlicher Art und Güte zu den vorgegebenen Terminen, entsprechend des Verzeichnisses gem. Ziffer 3.1 oder gem. des vom ihm abgegebenen Angebotes bzw. schriftlich bestätigter mündlicher Vereinbarung. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Leistungen mit der im Verkehr üblichen Sorgfalt auszuführen.
3.4 Ist die Nichteinhaltung einer vereinbarten Lieferfrist/Leistung auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer, Maschinenbruch, unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige, vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, wir die Leistungszeit für die Dauer dieser Ereignisse verlängert. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass sich der Auftragnehmer bei Eintritt einer dieser Ereignisse im Lieferverzug/Leistungsverzug befindet.
3.5 Bei der Dauer der Leistungsverhinderung von mehr als 3 Monaten sind die Auftragnehmer und der Kunde - bei Nichteinhaltung der Leistungen aus anderen, als den in Ziffer 3.4 genannten Gründen - ausschließlich der Kunde berechtigt, hinsichtlich der in Verzug befindlichen Leistungen vom Vertrag zurückzutreten. Voraussetzung für den Rücktritt durch den Kunden ist, dass er dem Auftragnehmer schriftlich eine angemessene - mindestens 3 Wochen lange - Nachfrist mit Ablehnungsandrohung gesetzt hat.
3.6 Sofern nicht eine ausdrückliche Weisung hinsichtlich der konkreten Ausführungen der Leistungen durch den Auftraggeber erfolgt, ist der Auftragnehmer insoweit frei. Dabei ist jedoch der mutmaßliche Wille des Auftragsgebers zu berücksichtigen.
3.7 Der Auftragnehmer ist jederzeit zur Lieferung-/Leistungsausführungen sowie zur Vornahme von Teillieferungen/Teilleistungen berechtigt. Teillieferungen/Teilleistungen können vom Auftragnehmer sofort in Rechnung gestellt werden.
3.8 Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verzögert sich die Lieferung/Leistung aus sonstigen Umständen, die er zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Bereitstellung-/Leistungsanzeige an auf den Kunden über. In diesem Fall tritt zudem die Fälligkeit des Kaufpreises/Arbeitslohnes mit dem Datum der Mitteilung der Lieferung-/Leistungsbereitschaft ein. Kosten der Lagerhaltung beim Auftragnehmer oder bei Dritten trägt der Kunde. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadenersatzes gegen den Kunden bleibt unberührt.

4. Ausführung
4.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die übernommene Leistung ganz oder teilweise einem Subunternehmen zu übertragen, soweit gegen deren Zuverlässigkeit keine begründeten Zweifel stehen.
4.2 Der Auftragnehmer ist bemüht, vorgesehene Fertigstellungstermine einzuhalten. Fertigstellungsfristen sind jedoch nur dann verbindliche, wenn sie mit dem Auftragnehmer ausdrücklich vereinbart wurden. Vom Auftraggeber vorgegebene Einzelfristen sind nur bindend, wenn sie vom Auftragnehmer bestätigt werden.
4.3 Der Auftragnehmer gewährleistet im Rahmen der folgenden Bestimmungen, das Lieferungen und Leistungen frei von Fehlern im gewährleistungsrechtlichem Sinn sind und - soweit derartige Zusagen gemacht wurden - die schriftlich vereinbarten Spezifikation und zugesicherten Eigenschaften eingehalten werden.
4.4 Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für etwaige, mit der Leistung im Zusammenhang stehenden Wirkungen oder Ereignisse. Dies trifft insbesondere zu auf Veränderungen von Holzfußböden nach dem Aufbringen von Lacken, oder anderen Oberflächen(Teil)Versiegelungen.
4.5 Soweit ein vom Auftragnehmer zu vertretender Mangel der Lieferung oder Leistung vorliegt, ist der Auftragnehmer nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Stellt der Kunde beim Auftragnehmer auf Verlangen die beanstandete Lieferung oder Leistung nicht zur Verfügung oder veräußert, oder verwendet er die Lieferung, so entfallen alle Gewährleistungsansprüche.
4.6 Ist der Auftragnehmer zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die er zu vertreten hat oder schlägt die Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung in sofortiger Weise fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, den Vertrag rückgängig zu machen (Wandlung) oder eine entsprechende Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen.

5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an gelieferten Waren bis zu vollständigen Bezahlung vor.
5.2 Zur Weiterveräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder Verbringung der Vorbehaltsware in das Ausland ist der Kunde nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers berechtigt.
5.3 Der Kunde tritt sämtliche, ihm bezüglich der Vorbehaltsware zustehenden Forderungen und Vergütungsansprüche (z.B. aus unerlaubter Handlung, Versicherungsansprüche) bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an den Auftragnehmer ab.
5.4 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum des Auftragnehmers hinzuweisen und diesen unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen, außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den entstandenen Ausfall.
5.5 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden ist der Auftragnehmer berechtigt, die Vorbehaltsware anzuholen und zu diesem Zweck Aufbewahrungs- bzw. Ersatzort der Vorbehaltsware zu betreten auch ohne zuvor den Rücktritt zu erklären oder die Rechte aus § 326 BGB auszuüben. Der Kunde verzichtet auf die Rechte, die ihm aus verbotener Eigenmacht zustehen würden und gestattet dem Auftragnehmer den Zugang zu diesen Räumen, in denen sich die Vorbehaltsware befindet.

6. Haftung und Haftungsbeschränkungen
6.1 Schadenersatzansprüche gegen den Auftragnehmer sind unabhängig vom Rechtsgrund, insbesondere auf Grund Verzug oder Unmöglichkeit, der Verletzung von Beratungs- und vertraglichen Nebenpflichten, vorvertraglichen Pflichten, positiver Verletzung und unerlaubter Handlung ausgeschlossen, es sei denn, der Auftragnehmer hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder die Schadenersatzansprüche resultieren aus der Verletzung einer zugesicherten Eigenschaft.
6.2 Soweit der Auftragnehmer dem Grund nach haftet, wird der Schadenersatzanspruch auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. In jedem Fall ist der Ersatz der Folgeschäden, wie z.B. entgangener Gewinn, ausgeschlossen.
6.3 Alle Schadenersatzansprüche gegen den Auftragnehmer verjähren 6 Monate nach Lieferung/Auftragsabschluss. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen unerlaubter Handlung.
6.4 Wenn und soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten (Arbeitnehmer), Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

7. Datenschutz
7.1 Folgende vom Kunden angegebene Daten werden in der EDV gespeichert: Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer, Fax und E-Mail Adresse.
7.2 Der Auftragnehmer gibt Kundendaten grundsätzlich nicht an Dritte weiter.
7.3 Der Kunde kann seine Daten jederzeit für unsere Werbezwecke sperren lassen.
7.4 Der Kunde hat jederzeit Anspruch auf Auskunft, welche Daten beim Auftragnehmer gespeichert sind.

8. Erfüllungsort, Gerichtsstand
8.1 Ausschließender Gerichtsstand ist das Amtsgericht Stendal

9. Anwendbares Recht, Wirksamkeit, Schriftform
9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung anderer Rechte werden ausgeschlossen.
9.2 änderungen und Ergänzungen der in diesen Bedingungen enthaltenden Bestimmungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform und der Vereinbarung im Kaufvertrag/Werksvertrag. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden binden den Auftragnehmer nur nach schriftlicher Bestätigung.
9.3 Sollte eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein, so rührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
9.4 Für alle hier nicht erwähnten Fälle gelten die zur Zeit gültigen VOBs.

Stand: 1.7.2010

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